Das Arbeitsrecht regelt folgende Bereiche:
Kündigung
Kündigungsschutz
einvernehmliche Vertragsauflösung
Arbeitsvertrag
Abfindung
offener Gehaltsanspruch
Zeugnisgestaltung
Urlaubsanspruch
Mobbing
Ich vertrete sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer.
Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber muss unbedingt die 3-wöchige Frist für die Kündigungsschutzklage beachtet werden.
Außerdem sind in Arbeitsverträgen häufig sehr kurze Ausschlussfristen geregelt.